Fernbedienung24
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Artikel 1. Allgemeines
1. Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot, jede Rechnung und jeden Vertrag zwischen Fernbedienung24, im Folgenden als „Benutzer“ bezeichnet, und einer anderen Partei, für die der Benutzer diese Bedingungen für anwendbar erklärt hat, sofern die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich von diesen Bedingungen abgewichen sind.
2. Die Anwendbarkeit etwaiger Einkaufs- oder sonstiger Bedingungen der Gegenpartei wird ausdrücklich abgelehnt.
3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise nichtig sein oder für nichtig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang anwendbar. Der Nutzer und die Gegenpartei werden dann Konsultationen aufnehmen, um sich auf neue Bestimmungen zu einigen, die die ungültigen oder ungültigen Bestimmungen ersetzen sollen, wobei Zweck und Umfang der ursprünglichen Bestimmungen so weit wie möglich berücksichtigt werden.
4. Sollte hinsichtlich der Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Unklarheit bestehen, muss die Auslegung im Einklang mit dem Geist dieser Bestimmungen erfolgen.
5. Sollte zwischen den Parteien eine Situation entstehen, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt ist, ist diese Situation im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beurteilen.
6. Wenn der Benutzer nicht immer die strikte Einhaltung dieser Bedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass deren Bestimmungen keine Anwendung finden oder dass der Benutzer in anderen Fällen in irgendeiner Weise das Recht verlieren würde, die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser Bedingungen zu verlangen.
Artikel 2 Angebote und Preise
1 Ein Angebot erlischt, wenn das Produkt, auf das sich das Angebot bezieht, zwischenzeitlich nicht mehr verfügbar ist.
2 Der Nutzer kann nicht an seine Angebote gebunden werden, wenn die Gegenpartei vernünftigerweise nachvollziehen kann, dass die Angebote oder Teile davon einen offensichtlichen Fehler oder Tippfehler enthalten.
3 Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben.
4 Weicht die Annahme (ob in geringfügigen Punkten oder nicht) von dem im Angebot enthaltenen Angebot ab, ist der Nutzer daran nicht gebunden. Der Vertrag kommt dann nach Maßgabe dieser abweichenden Annahme nicht zustande, sofern der Nutzer nichts anderes angibt.
5 Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet den Nutzer nicht dazu, einen Teil des Auftrags für einen entsprechenden Teil des angegebenen Preises auszuführen. Angebote gelten nicht automatisch für zukünftige Bestellungen.
Artikel 3 Zustandekommen einer Vereinbarung; Vertragsdauer; Lieferzeiten, Umsetzung und Vertragsänderungen.
1. Durch die Aufgabe einer Bestellung beim Nutzer und die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt ein vorläufiger Kaufvertrag zustande. Mit der Bezahlung ist dieser Kaufvertrag rechtskräftig.
2. Der Vertrag zwischen dem Nutzer und der Gegenpartei wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, die Art des Vertrags schreibt etwas anderes vor oder die Parteien vereinbaren ausdrücklich schriftlich etwas anderes.
3. Für die Fertigstellung bestimmter Arbeiten oder für die Lieferung bestimmter Artikel gilt gemäß Fernabsatzgesetz eine maximale Lieferzeit von 30 Tagen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Ist dies nicht möglich, wird die andere Partei darüber informiert und es besteht die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen oder eine neue Lieferzeit zu vereinbaren. Im Falle einer Auflösung werden bereits bezahlte Dienstleistungen/Waren innerhalb von 30 Tagen auf das Konto der anderen Partei zurückerstattet. Der Nutzer ist jedoch bestrebt, die bestellte Ware innerhalb von 2 Werktagen zu versenden.
4. Der Nutzer hat das Recht, bestimmte Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen.
5. Der Nutzer ist berechtigt, den Vertrag in verschiedenen Phasen auszuführen und den so ausgeführten Teil separat in Rechnung zu stellen.
6. Wenn der Nutzer für die Ausführung des Vertrags Informationen von der Gegenpartei benötigt, beginnt die Ausführungsfrist erst, wenn die Gegenpartei sie dem Nutzer korrekt und vollständig zur Verfügung gestellt hat.
7. Stellt sich bei der Durchführung des Vertrages heraus, dass für dessen ordnungsgemäße Durchführung eine Änderung oder Ergänzung erforderlich ist, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache anpassen. Wenn Art, Umfang oder Inhalt der Vereinbarung, sei es auf Antrag oder Anweisung der Gegenpartei, der zuständigen Behörden usw., geändert werden und sich die Vereinbarung daher in qualitativer und/oder quantitativer Hinsicht ändert, kann dies Auswirkungen auf das haben, was ursprünglich vereinbart wurde. Dadurch kann der ursprünglich vereinbarte Betrag erhöht oder verringert werden. Der Nutzer wird so weit wie möglich im Voraus ein Preisangebot unterbreiten. Die ursprünglich festgelegte Ausführungsfrist kann durch eine Vertragsänderung geändert werden. Die Gegenpartei akzeptiert die Möglichkeit der Vertragsänderung, einschließlich der Änderung des Preises und der Ausführungsfrist.
8. Im Falle einer Vertragsänderung, einschließlich einer Ergänzung, ist der Nutzer berechtigt, diese erst dann umzusetzen, wenn die Genehmigung durch die autorisierte Person innerhalb des Nutzers erteilt wurde und die Gegenpartei dem Preis und anderen für die Umsetzung genannten Bedingungen zugestimmt hat, einschließlich des zu bestimmenden Zeitpunkts, zu dem sie umgesetzt werden soll. Die Nichterfüllung oder nicht unverzügliche Ausführung der geänderten Vereinbarung stellt keine Vertragsverletzung seitens des Nutzers dar und ist für die Gegenpartei kein Grund, die Vereinbarung zu kündigen.
9. Ohne in Verzug zu geraten, kann der Nutzer einen Antrag auf Vertragsänderung ablehnen, wenn dies qualitative und/oder quantitative Folgen haben könnte, beispielsweise für die in diesem Zusammenhang auszuführenden Arbeiten oder zu liefernden Waren.
10. Wenn die Gegenpartei ihren Verpflichtungen gegenüber dem Nutzer nicht ordnungsgemäß nachkommt, haftet die Gegenpartei für alle Schäden (einschließlich Kosten), die dem Nutzer direkt oder indirekt dadurch entstehen.
11. Der Benutzer liefert, was die Gegenpartei bestellt. Wenn die Gegenpartei das falsche Produkt bestellt hat, werden für den Umtausch 4,95 € in Verbindung mit Bearbeitungs- und Versandkosten berechnet. Das umgetauschte Produkt darf nicht benutzt worden sein und/oder Gebrauchsspuren aufweisen. Wenn der Benutzer irgendwelche Zweifel hat, erfolgt kein Umtausch oder Rückerstattung.
12. Der Benutzer verkauft nur neue (sprich: unbenutzte) Produkte und gibt daher keine gebrauchten Produkte zurück. Headsets können unter anderem aus hygienischen Gründen nicht zurückgegeben werden.
Artikel 4 Aussetzung und Kündigung der Vereinbarung
1. Der Nutzer ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag sofort und mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn:
– die Gegenpartei kommt ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach;
– Nach Abschluss der Vereinbarung werden dem Nutzer Umstände bekannt, die Anlass zu der Befürchtung geben, dass die Gegenpartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommen wird;
– Die Gegenpartei wurde bei Vertragsabschluss aufgefordert, eine Sicherheit für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten, und diese Sicherheit wird nicht geleistet oder reicht nicht aus;
– Wenn vom Nutzer aufgrund der Verzögerung seitens der Gegenpartei nicht mehr erwartet werden kann, dass er den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen erfüllt, ist der Nutzer berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
– wenn Umstände eintreten, die derart sind, dass die Erfüllung des Vertrages unmöglich ist oder dass dem Nutzer eine unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrages nicht zugemutet werden kann.
2. Wenn die Kündigung auf die Gegenpartei zurückzuführen ist, hat der Nutzer Anspruch auf Ersatz des Schadens, einschließlich der Kosten, der direkt und indirekt dadurch entsteht.
3. Bei Auflösung des Vertrags sind die Ansprüche des Nutzers gegenüber der Gegenpartei sofort fällig und zahlbar. Wenn der Nutzer die Erfüllung seiner Verpflichtungen aussetzt, behält er seine Rechte aus dem Gesetz und der Vereinbarung.
4. Wenn sich der Nutzer für eine Aussetzung oder Kündigung entscheidet, ist er in keiner Weise verpflichtet, die dadurch entstandenen Schäden oder Kosten zu ersetzen oder zu entschädigen, während die Gegenpartei verpflichtet ist, eine Entschädigung oder Entschädigung wegen Vertragsbruch zu zahlen.
Artikel 5 Höhere Gewalt
1. Der Nutzer ist nicht verpflichtet, irgendeine Verpflichtung gegenüber der Gegenpartei zu erfüllen, wenn er daran aufgrund eines Umstands gehindert wird, der nicht auf sein Verschulden zurückzuführen ist und für den er aufgrund des Gesetzes, einer Rechtshandlung oder allgemein anerkannter Ansichten nicht verantwortlich ist.
2. Unter höherer Gewalt werden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zusätzlich zu dem, was in Gesetz und Rechtsprechung verstanden wird, alle äußeren, vorhersehbaren oder unvorhergesehenen Ursachen verstanden, auf die der Nutzer keinen Einfluss hat, die ihn jedoch daran hindern, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Hierzu zählen auch Streiks im Unternehmen des Nutzers oder Dritter. Der Nutzer hat außerdem das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Vertragserfüllung verhindert, eintritt, nachdem der Nutzer seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
3. Der Nutzer kann die Verpflichtungen aus dem Vertrag während des Zeitraums, in dem die höhere Gewalt andauert, aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zu kündigen, ohne der anderen Partei Schadensersatz zu leisten.
4. Soweit der Nutzer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zum Zeitpunkt des Eintritts höherer Gewalt teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann und dem erfüllten oder noch zu erfüllenden Teil ein eigenständiger Wert beigemessen wird, ist der Nutzer berechtigt, den bereits erfüllten oder noch zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Die Gegenpartei ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als wäre es eine gesonderte Vereinbarung.
Artikel 6 Zahlung und Versand
1. Die Zahlung muss im Voraus erfolgen. Der Versand der Bestellung erfolgt erst nach Eingang des gesamten fälligen Betrages.
2. Nach Erhalt der vollständigen Zahlung für die vor 18:00 Uhr aufgegebene Bestellung versendet der Nutzer die Bestellung noch am selben Tag (an Werktagen), sofern der bestellte Artikel auf Lager ist. Wenn der Artikel nicht auf Lager ist, werden Sie benachrichtigt und die Bestellung wird so schnell wie möglich versandt, sobald der bestellte Artikel wieder auf Lager ist. Die maximale Lieferzeit beträgt jedoch 30 Werktage, sofern nicht anders vereinbart. Der Nutzer informiert die andere Partei, wenn eine Lieferzeit nicht durchführbar ist, und gibt der anderen Partei die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen oder eine neue Lieferzeit zu vereinbaren. Im Falle einer Auflösung werden bereits bezahlte Dienstleistungen/Waren innerhalb von 30 Tagen auf das Konto der anderen Partei zurückerstattet.
3. Die Gegenpartei ist verpflichtet, den Nutzer über alle Adressänderungen zu informieren. Das Versäumnis, Adressänderungen zu melden, erfolgt auf eigenes Risiko und Verantwortung der Gegenpartei, ebenso wie die falsche Meldung einer Adresse und/oder Hausnummer. Unter keinen Umständen kann der Benutzer dafür verantwortlich gemacht werden, dass die Gegenpartei diese Angaben falsch ausgibt. Es wird davon ausgegangen, dass die Gegenpartei an der dem Nutzer bekannten Adresse ansässig ist. Die Gegenpartei haftet für die Artikel, die aufgrund der Angabe falscher Informationen an den Nutzer an eine falsche Adresse geliefert werden und die Lieferung daher als an die richtige Adresse geliefert gilt.
4. Die Gegenpartei ist niemals berechtigt, dem Nutzer geschuldete Beträge aufzurechnen.
Artikel 7 Garantien, Recherchen und Beschwerden
1. Die vom Nutzer zu liefernden Waren erfüllen die üblichen Anforderungen und Standards, die zum Zeitpunkt der Lieferung vernünftigerweise an sie gestellt werden können und für die sie für den normalen Gebrauch in Deutschland bestimmt sind. Die in diesem Artikel genannte Garantie gilt für Artikel, die zur Verwendung in Deutschland bestimmt sind. Bei einer Nutzung außerhalb Deutschlands muss die Gegenpartei prüfen, ob ihre Nutzung für die Nutzung dort geeignet ist und ob sie die dafür festgelegten Bedingungen erfüllt. In diesem Fall kann der Benutzer andere Garantie- und sonstige Bedingungen in Bezug auf die zu liefernden Waren oder auszuführenden Arbeiten festlegen.
2. Die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Garantie gilt für einen Zeitraum von 3 Monaten nach der Lieferung, es sei denn, die Art der gelieferten Waren erfordert etwas anderes oder die Parteien haben etwas anderes vereinbart. Wenn sich die vom Nutzer gewährte Garantie auf einen Artikel bezieht, der von einem Dritten hergestellt wurde, beschränkt sich die Garantie auf die Garantie des Herstellers des Artikels, sofern nicht anders angegeben. Nach Ablauf der Garantiezeit werden alle Kosten für Reparatur oder Ersatz, einschließlich Verwaltungs-, Versand- und Anfahrtskosten, der Gegenpartei in Rechnung gestellt.
3. Jegliche Form der Gewährleistung erlischt, wenn ein Mangel durch unsachgemäßen oder unsachgemäßen Gebrauch oder Gebrauch nach dem Ablaufdatum, durch unsachgemäße Lagerung oder Wartung durch die Gegenpartei und/oder durch Dritte entstanden ist oder darauf zurückzuführen ist, wenn die Gegenpartei oder Dritte ohne schriftliche Genehmigung des Benutzers Änderungen an der Sache vorgenommen oder versucht haben, diese vorzunehmen, andere Gegenstände daran angebracht wurden, die nicht daran angebracht werden sollten, oder wenn sie auf eine andere als die vorgeschriebene Weise verarbeitet oder verarbeitet wurden. Die Gegenpartei hat außerdem keinen Anspruch auf Gewährleistung, wenn der Mangel durch Umstände verursacht wird oder eine Folge von Umständen ist, auf die der Nutzer keinen Einfluss hat, einschließlich Wetterbedingungen (wie z. B., aber nicht beschränkt auf, extreme Regenfälle oder Temperaturen) usw.
4. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die gelieferten Waren unverzüglich zu prüfen, sobald sie ihr zur Verfügung gestellt werden oder die entsprechenden Arbeiten durchgeführt wurden. Die Gegenpartei muss prüfen, ob die Qualität und/oder Quantität der gelieferten Waren mit den Vereinbarungen übereinstimmt und die von den Parteien diesbezüglich vereinbarten Anforderungen erfüllt. Etwaige Mängel sind dem Nutzer innerhalb von zwei Monaten nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die Meldung muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit der Nutzer angemessen reagieren kann. Die Gegenpartei muss dem Nutzer die Möglichkeit geben, eine Beschwerde zu untersuchen.
5. Wird ein Mangel später gemeldet, hat die Gegenpartei keinen Anspruch mehr auf Reparatur, Ersatz oder Schadensersatz.
6. Wenn festgestellt wird, dass ein Artikel mangelhaft ist und eine diesbezügliche Beschwerde rechtzeitig eingereicht wurde, wird der Nutzer den mangelhaften Artikel innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt seiner Rücksendung oder, falls eine Rückgabe nicht zumutbar ist, nach schriftlicher Mitteilung des Mangels durch die Gegenpartei nach Wahl des Nutzers ersetzen oder die Reparatur veranlassen oder der Gegenpartei eine Ersatzentschädigung zahlen. Im Falle eines Ersatzes ist die Gegenpartei verpflichtet, den ersetzten Artikel an den Benutzer zurückzugeben und dem Benutzer das Eigentum daran zu verschaffen, sofern der Benutzer nichts anderes angibt.
7. Wenn sich herausstellt, dass eine Beschwerde unbegründet ist, werden die dadurch entstehenden Kosten, einschließlich der Untersuchungskosten, die dem Nutzer entstehen, vollständig von der Gegenpartei getragen.
8. Ergänzend zu den Gewährleistungsbestimmungen bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen bestehen.
Artikel 8 Haftung
1. Soweit der Nutzer haftbar ist, beschränkt sich diese Haftung auf die in dieser Bestimmung geregelten Regelungen.
2. Der Nutzer haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstehen, dass der Nutzer sich auf falsche und/oder unvollständige Informationen verlassen hat, die von der Gegenpartei oder in deren Namen bereitgestellt wurden.
3. Sollte der Nutzer für einen Schaden haftbar sein, ist die Haftung des Nutzers auf maximal das Dreifache des Rechnungswertes der Bestellung oder zumindest auf den Teil der Bestellung beschränkt, auf den sich die Haftung bezieht.
4. Die Haftung des Nutzers ist in jedem Fall stets auf die Höhe der Zahlung seines Versicherers, sofern zutreffend, begrenzt.
5. Der Nutzer haftet nur für direkte Schäden.
6. Unter unmittelbarem Schaden versteht man ausschließlich:
– die angemessenen Kosten zur Feststellung der Ursache und des Ausmaßes des Schadens, sofern sich die Feststellung auf einen Schaden im Sinne dieser Bedingungen bezieht;
– alle angemessenen Kosten, die entstehen, um sicherzustellen, dass die mangelhafte Leistung des Nutzers der Vereinbarung entspricht, sofern diese dem Nutzer zuzurechnen sind;
– Angemessene Kosten zur Vermeidung oder Begrenzung von Schäden, sofern die Gegenpartei nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung des direkten Schadens im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.
7. Der Nutzer haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden aufgrund von Geschäfts- oder anderen Stagnationen.
8. Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Nutzers oder seiner leitenden Angestellten zurückzuführen ist.
Artikel 9 Verjährungsfrist
1. Unbeschadet der gesetzlichen Verjährungsfristen beträgt die Verjährungsfrist für sämtliche Ansprüche und Einreden gegen den Nutzer und von ihm im Rahmen der Vertragsdurchführung eingeschaltete Dritte ein Jahr.
2. Die Regelungen des Absatzes 1 gelten nicht für Rechtsansprüche und Einreden, die auf Tatsachen gestützt werden, die die Behauptung rechtfertigen, dass der gelieferte Gegenstand nicht vertragsgemäß ist. Solche Ansprüche und Einreden verjähren zwei Jahre, nachdem die Gegenpartei den Nutzer über die Nichtkonformität informiert hat.
Artikel 10 Gefahrübergang
1. Das Risiko des Verlusts, der Beschädigung oder der Wertminderung geht zu dem Zeitpunkt auf die Gegenpartei über, wenn die Gegenstände unter die Kontrolle der Gegenpartei gebracht werden.
Artikel 11 Entschädigung
1. Die Gegenpartei stellt den Nutzer von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags Schaden erleiden und deren Ursache auf andere Parteien als den Nutzer zurückzuführen ist.
2. Wird der Nutzer aus diesem Grund von Dritten haftbar gemacht, ist die Gegenpartei verpflichtet, den Nutzer sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht zu unterstützen und unverzüglich alles zu tun, was in diesem Fall von ihm erwartet werden kann. Wenn die Gegenpartei keine angemessenen Maßnahmen ergreift, ist der Nutzer berechtigt, dies ohne Inverzugsetzung selbst zu tun. Alle Kosten und Schäden, die dem Nutzer und Dritten dadurch entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten und auf Gefahr der Gegenpartei.
Artikel 12 Anwendbares Recht und Streitigkeiten
1. Für alle Rechtsbeziehungen, an denen der Nutzer beteiligt ist, gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn eine Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder die an der Rechtsbeziehung beteiligte Partei dort ihren Sitz hat. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.
2. Die Parteien werden das Gericht erst dann anrufen, wenn sie alle Anstrengungen unternommen haben, um den Streit einvernehmlich beizulegen.